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FG Niedersachsen, 27.10.1999 - III 61/98 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rechtzeitigkeit des Bauantrags für Gewährung der Eigenheimzulage; Ausbauten und Erweiterungen an einer Wohnung als Herstellung einer Wohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EigZulG § 19 Abs. 3, 4
Rechtzeitigkeit eines Bauantrages im Sinne des § 19 EigZuLG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 27.10.1999 - III 61/98
- BFH, 30.09.2003 - III R 52/00
Papierfundstellen
- EFG 2000, 343
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 17.12.1981 - V R 21/77
Einreichung eines Bauantrags - Antragstellung - Änderung eines Bebauungsplans - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 27.10.1999 - III 61/98
Der Bauantrag ist eingereicht, wenn er bei der Gemeindeverwaltung eingegangen ist und vom Bauherrn nicht wieder zurückgenommen wird (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 1981 V R 21/77, BStBl II 1982 S. 231).Zwar würde ein i.S.d. § 19 Abs. 4 EigZulG erforderliches Einreichen des Bauantrags auch dann vorliegen, wenn der Bauantrag am 30. Dezember 1996 ohne Vorliegen eines Eingangsstempels und/oder Registrierung bei der Gemeinde O ... eingegangen wäre (vgl. auch BFH-Urteil vom 17. Dezember 1981, a.a.O.).
- BFH, 30.09.2003 - III R 52/00
Herstellungsbeginn bei der Eigenheimzulage
Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 343 veröffentlichten Urteil im Wesentlichen aus: Nach § 19 Abs. 3 und 4 EigZulG n.F. komme es bei genehmigungspflichtigen Ausbauten und Erweiterungen für die Anwendung des neuen Rechts darauf an, wann der Bauantrag gestellt worden sei.