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   FG Niedersachsen, 27.10.1999 - III 61/98   

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https://dejure.org/1999,7470
FG Niedersachsen, 27.10.1999 - III 61/98 (https://dejure.org/1999,7470)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.10.1999 - III 61/98 (https://dejure.org/1999,7470)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - III 61/98 (https://dejure.org/1999,7470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtzeitigkeit des Bauantrags für Gewährung der Eigenheimzulage; Ausbauten und Erweiterungen an einer Wohnung als Herstellung einer Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 19 Abs. 3, 4
    Rechtzeitigkeit eines Bauantrages im Sinne des § 19 EigZuLG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 343
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.12.1981 - V R 21/77

    Einreichung eines Bauantrags - Antragstellung - Änderung eines Bebauungsplans -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.10.1999 - III 61/98
    Der Bauantrag ist eingereicht, wenn er bei der Gemeindeverwaltung eingegangen ist und vom Bauherrn nicht wieder zurückgenommen wird (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 1981 V R 21/77, BStBl II 1982 S. 231).

    Zwar würde ein i.S.d. § 19 Abs. 4 EigZulG erforderliches Einreichen des Bauantrags auch dann vorliegen, wenn der Bauantrag am 30. Dezember 1996 ohne Vorliegen eines Eingangsstempels und/oder Registrierung bei der Gemeinde O ... eingegangen wäre (vgl. auch BFH-Urteil vom 17. Dezember 1981, a.a.O.).

  • BFH, 30.09.2003 - III R 52/00

    Herstellungsbeginn bei der Eigenheimzulage

    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 343 veröffentlichten Urteil im Wesentlichen aus: Nach § 19 Abs. 3 und 4 EigZulG n.F. komme es bei genehmigungspflichtigen Ausbauten und Erweiterungen für die Anwendung des neuen Rechts darauf an, wann der Bauantrag gestellt worden sei.
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